Empfehlungen der Lostorfer Gruppe - Aufenthalt

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Aufenthalt

Die Zusammenarbeit von einweisender Stelle und Institution muss auch während der Massnahme gewährleistet sein. Gemeinsame Standortbestimmungen unter Einbezug des Herkunftsmilieus sowie regelmässige Kontakte sind für eine sorgfältige Aufenthalts- und Erziehungsplanung sowie Begleitung der Massnahme notwendig. Gegenseitige Erwartungen werden rechtzeitig zur Sprache gebracht, allfällige Konflikte zwischen Institution und einweisender Stelle direkt und offen ausgetragen. Kann der von der einweisenden Behörde formulierte Auftrag nicht weitergeführt werden, und stösst die Institution mit der Betreuung der Jugendlichen an die Grenzen ihrer Möglichkeiten, so bemühen sich beide Seiten gemeinsam, eine geeignete Anschlusslösung zu finden. Muss der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen werden, so erfolgt vorgängig ein Gespräch zwischen der Institutionsleitung und der einweisenden Behörde. Die aktive Zusammenarbeit und die gegenseitige Information sind in dieser Phase besonders unerlässlich:

  • Die einweisenden Stellen begleiten aktiv-unterstützend den Entwicklungsprozess der Jugendlichen.
  • Die Institutionen melden ausserordentliche Vorkommnisse und die damit verbundenen Massnahmen (z.B. Entweichungen, neue Delikte, Timeouts, Verlust des Arbeitsplatzes sowie Unfälle, schwere Erkrankungen und Einweisung in ein Spital) der einweisenden Behörde so rasch wie möglich.
  • Bei einem Institutionswechsel sorgen die einweisende Behörde und die bisherige Institution dafür, dass die Nachfolgeinstitution über die notwendigen Informationen verfügt.

 


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