Empfehlungen der Lostorfer Gruppe - Zeitpunkt der Einweisung

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Zeitpunkt der Einweisung

Über die Bestimmung des "richtigen" Zeitpunkts für einen Eintritt lassen sich kaum allgemeine Regeln aufstellen, die Gewähr für den sogenannten Erfolg der Massnahme bieten. Die Wahl des "richtigen" Zeitpunkts wird geprägt durch das Ausmass der Selbst- und Fremdgefährdung der Jugendlichen, durch die Bedürfnisse der Jugendlichen nach pädagogischen Strukturen, die Einsichtsfähigkeit der Jugendlichen und ihrer Familien sowie durch die Einstellung der einweisenden Behörden, des sozialen Umfeldes und des Herkunftsmilieus der Jugendlichen.

Erfolgt eine Platzierung erst, wenn allzu viele ambulante und teilstationäre Programme gescheitert sind und sich das deviante Verhalten der Jugendlichen immer mehr gefestigt hat, wird es schwierig, die Symptome, geschweige denn die Ursachen der Fehlentwicklung anzugehen. Anderseits kann ein zu früher Eintritt das Scheitern der Platzierung bewirken und einen weiteren Versuch erschweren. Deshalb ist zu beachten, dass dem Prozess der Entscheidungsfindung auf Seiten der stationären Einrichtungen wie auf Seiten der platzierenden Stellen genügend Zeit eingeräumt wird und während der Verhandlungen alle für den Eintritt relevanten Themen besprochen werden. Als Leitlinien für die Entscheidungsfindung bieten sich folgende Grundsätze an:

  • Die einweisenden Stellen beachten, wann die Jugendlichen welcher pädagogischer Strukturen bedürfen. Sie besprechen eine beabsichtigte Platzierung möglichst frühzeitig mit der Institution.
  • Die Institutionen orientieren die einweisenden Behörden über ihre ausbildungsmässigen, pädagogischen und therapeutischen Möglichkeiten und Grenzen und weisen auf allfällige andere Hilfeleistungen und Einrichtungen hin. Sie sind bereit, auch wenig motivierte Jugendliche aufzunehmen und betrachten die Motivationsarbeit als Teil ihres Auftrages.

 


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