Empfehlungen der Lostorfer Gruppe - Evaluationsverfahren

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Evaluationsverfahren

Den einweisenden Stellen steht heute eine grosse Anzahl stationärer und teilstationärer Angebote zur Verfügung. Die Palette reicht von der offenen Wohngruppe bis zur stark strukturierten Institution, vom Angebot mit internen Ausbildungs- und
Beschäftigungsmöglichkeiten bis zum Kriseninterventionszentrum mit kurzfristigem Aufenthalt und von der Institution abseits des Ballungszentrums bis hin zur Einrichtung mitten in der Stadt. Die Vielfalt der Möglichkeiten setzt voraus, dass die einweisenden Behörden vor der Wahl der geeigneten Institution abklärten, wo die Jugendlichen stehen, was ihre Lernfelder sind und welches Angebot die besten Antworten auf die umschriebene Thematik geben kann.

Für eine notfallmässige Platzierung stehen den einweisenden Stellen Durchgangs- und Aufnahmeheime sowie Organisationen zur Vermittlung von Timeout-Plätzen zur Verfügung.

Ist eine umfassende Abklärung über die Notwendigkeit einer Fremdplatzierung, über die Ansprechbarkeit auf pädagogisch-therapeutische Hilfen und über die Berufseignung nötig, so erscheint ein vorübergehender Aufenthalt in einer Beobachtungsstation
angezeigt. Im Anschluss an die Beobachtungsphase planen Fachleute dieser Institution und die einweisende Behörde, in Zusammenarbeit mit dem Herkunftsmilieu, das weitere Vorgehen.

  • Eine deutlich formulierte Indikation erleichtert die Suche nach der geeigneten Institution.
  • Die einweisende Behörde erteilt der betreffenden Institution einen klaren Abklärungs- und Beobachtungsauftrag bzw. legt Ziel und Zweck der Massnahme fest.
  • Die Institution prüft, ob sie diesen Anforderungen gerecht werden kann. Sofern dies nicht der Fall ist, informiert sie die einweisende Stelle über allfällige Alternativen.

 


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