Empfehlungen der Lostorfer Gruppe - Informationsaustausch

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Informationsaustausch

Die Verhältnisse vor Ort sollten den einweisenden Behörden bekannt sein. Nicht abschliessende Listen stationärer Einrichtungen finden sich im Internet unter anderem unter: "www.jugendnetz.ch", auf der Homepage der Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft (www.jugendanwaltschaft.bl.ch).
Die konkrete alltägliche Erziehungs- und Betreuungsarbeit sowie die Atmosphäre des Zusammenlebens werden stark von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der aktuellen Gruppenzusammensetzung geprägt. Das Erziehungsklima lässt sich konzeptionell nur schwer erfassen, ist aber für die Entwicklung der Jugendlichen von grosser Bedeutung.

Die Institutionen der stationären Jugendhilfe sind in ständiger Veränderung begriffen: Interne Angebote bezüglich Schulung und Ausbildung, Krisenintervention, Therapie und Freizeitbeschäftigung werden laufend erweitert und differenziert, ohne dass dies sofort in den Dokumentationen festgehalten werden kann. Allerdings unterstehen auch die einweisenden Behörden einem ständigen Wandel und werden von den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie deren Haltung geprägt.


Für die einweisenden Behörden ist es deshalb nicht einfach, über das aktuelle Angebot und die geltenden Strukturen der sozialpädagogischen Institutionen den Überblick zu behalten. Auch für die Letzteren ist es oft schwierig, die Anliegen und Bedürfnisse der einweisenden Stellen zu erkennen. Umso wichtiger ist eine gut eingespielte gegenseitige Informationspolitik, die sich auf folgende zwei Prinzipi abstützt:

  • Die einweisenden Stellen pflegen die Kontakte mit den Institutionen des Massnahmenvollzuges auch unabhängig von einem aktuellen Platzierungsverfahren.
  • Die sozialpädagogischen Institutionen informieren die einweisenden Behörden über konzeptionelle Änderungen und stehen auch für fallunabhängige Gespräche zur Verfügung.

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