Empfehlungen der Lostorfer Gruppe - Zielsetzung

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Zielsetzung

Für die positive Entwicklung von Jugendlichen bei einer Fremdplatzierung ist die Zusammenarbeit von einweisender Stelle, Herkunftsmilieu und aufnehmender Institution von grösster Bedeutung. Auch wenn die beteiligten Fachleute bei jeder Platzierung eine individuelle Lösung finden müssen, lassen sich doch einige richtungsweisende Empfehlungen formulieren. Diese sollen dazu beitragen, das Interesse des jungen
Menschen wahrzunehmen und den Fachleuten im Jugendmassnahmenvollzug die tägliche Arbeit zu erleichtern.

Die Ausführungen zu den einzelnen Bereichen der Zusammenarbeit sind nach einem einheitlichen Schema verfasst. Zunächst wird das Thema dargelegt, und allenfalls auftauchende Probleme werden skizziert.
Anschliessend folgen

  • die Empfehlungen für die einweisenden Stellen und
  • die Empfehlungen für die stationären Einrichtungen der Jugendhilfe

Die Empfehlungen betreffen die Zusammenarbeit zwischen den einweisenden Stellen und den stationären Einrichtungen für weibliche und männliche Jugendliche. Auf die Zusammenarbeit mit dem Herkunftsmilieu, die ebenso wichtig ist, wird nicht vertieft eingegangen, da dies den Rahmen dieser Ausführungen sprengen würde.

Wenn wir von Behörden und einweisenden Stellen sprechen, meinen wir damit

  • Jugendanwaltschaften
  • Jugendgerichte
  • Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

Wenn wir von stationären Einrichtungen der Jugendhilfe sprechen, so meinen wir in erster Linie

  • Jugendheime
  • Beobachtungsstationen
  • Massnahmenzentren
  • Durchgangs- und Aufnahmeheime

Wenn wir vom Herkunftsmilieu sprechen, können dies

  • Eltern
  • ein Elternteil
  • Verwandte oder nahestehende Personen

sein.

Primär richten sich die Empfehlungen auf Einweisungsseite an die Behörden der Jugendstrafrechtspflege, doch gehen wir davon aus, dass sie auch den zivilen Behörden gute Dienste leisten können.

 


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